Verein erhält erste Zuwendung

Wir haben schon viele Spenden gesammelt. Doch warum erst jetzt eine „erste Zuwendung“?

Gemeinnützige Vereine haben die Möglichkeit sich bei Gerichten zu melden. Wer wegen einer Straftat beschuldigt ist, kann neben einer Verurteilung oder zur Abwendung einer Verurteilung eine Auflage erhalten, eine bestimmte Geldsumme an einen Verein zu leisten. Richterinnen und Richter sind frei darin zu bestimmen, an welchen Verein die Auflage zu leisten ist. Da für die Beschuldigten diese Auflage nicht „freiwillig“ ist, darf sie nicht Spende genannt werden.

Der Förderverein ist nun zum ersten Mal mit einer solchen Zuwendung durch das Amtsgericht Kassel bedacht worden. Natürlich können wir an dieser Stelle keinen Personen danken, denn wer möchte schon im Internet lesen, dass sie oder er Beschuldigte oder Beschuldigter einer Straftat war. Dennoch ist der Förderverein über diese Zuwendung sehr dankbar. Wir haben 1.500,- EUR erhalten, die unser Projekt „Hochebenen für die Sternen- und Wawuschelgruppe“ enorm nach vorn bringen. Als Förderer der „Jugendpflege“, wie es steuerrechtlich so schön heißt, möchten wir als Förderverein schon im Kindergarten dafür sorgen, dass eine kindgerecht und gute Sozialisierung aller Kinder gelingt. Spielerisch sollen schon die Kleinsten Gemeinschaft erleben. Das geborgene Zusammenleben, aber auch die Regeln, die eine Gemeinschaft braucht.Oft sind es solche einfachen Voraussetzungen, die den jungen Menschen fehlen, die später einer Straftat beschuldigt werden. Daher ist jede Zuwendung durch das Gericht eine sinnvolle Arbeit für die Prävention. Wir haben unseren Verein bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Kassel vorgestellt und hoffen, dass Richterinnen und Richter uns als regionale Organisation unterstützen. An dieser Stelle daher ein großes Dankeschön an alle, die sich angesprochen fühlen.